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Algemeine Geschäftsbedingungen

 (AGB)

Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Privaten Arbeits­vermittlung „Job-Agentur“  im folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen der AG, die mit den Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. 

2.Vertragsabschluss

Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der PAV Gegen­über, dass Angaben wahrheitsgetreu und vollständig sind. Die PAV ist berechtigt, die Personalien des AG auf geeignete Datenträger abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung an Dritte weiterzugeben. 

3. Vergütung

Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für seine Dienstleistung eine Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB)Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGBIII) § 421g vom 27.03.2002.

Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen AG und Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten durch Verschulden des AG beendet, muss der AG die Rest­vermitt­lungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch(III) Arbeitsförderung (SGBIII) §421g vom 27.03.2002 selbst tragen. 

4. Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines des AG beginnt die PAV für den AG gemäß Vereinbarung tätig zu werden. Beansprucht der AG keinen Vermittlungsgutschein, hat er die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch(SGB) Drittes Buch(III) Arbeitsförderung (SGBIII) § 421g vom 27.03.2002 selbst zu tragen oder es wird mit dem AG einen gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen. 

5. Vertragsdauer

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines des AG. Die Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein bei der PAV hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird oder ist. 

6. Kündigung

Der AG kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer 1-wöchigen Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende kündigen. 

7. Haftung der PAV

Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

8. Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.

 Gerichtsstand ist Rahden/Westf.

 

 
Anschrift:   Job-Agentur
Heinz Kollenberg
    32339 Espelkamp Lübbecker Strasse 48
Telefon Geschäft:   +49 (0) 5743  911 399
Telefon Mobil:   +49 (0) 170 327 20 01
Fax&Fon :   +49 (0) 3222 3747237
E-Mail:   post@job-agentur.org
Weitere Infos unter:   http://www.rent-a-dozent.info 
Anfahrt:   Anfahrt & Routenplaner

 

 


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