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Algemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
Folgende AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen der
Privaten Arbeitsvermittlung „Job-Agentur“ im
folgenden "PAV" genannt und dem zu vermittelnden
Auftraggeber im nachfolgenden "AG" genannt.
1. Gültigkeit
Für den Geschäftsverkehr zwischen PAV und dem AG gelten die
nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen der AG,
die mit den Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind
nur gültig, wenn sie mit der PAV schriftlich vereinbart
sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben
die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft
nicht darauf verwiesen wird.
2.Vertragsabschluss
Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages
der PAV Gegenüber, dass Angaben wahrheitsgetreu und
vollständig sind. Die PAV ist berechtigt, die Personalien
des AG auf geeignete Datenträger abzuspeichern und gemäß
Vertragsvereinbarung für die Vermittlung an Dritte
weiterzugeben.
3. Vergütung
Die PAV erhält bei erfolgreicher Vermittlung des AG für
seine Dienstleistung eine Vermittlungsprovision gemäß
Sozialgesetzbuch (SGB)Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
(SGBIII) § 421g vom 27.03.2002.
Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen AG und
Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten durch Verschulden des
AG beendet, muss der AG die Restvermittlungsprovision
gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch(III)
Arbeitsförderung (SGBIII) §421g vom 27.03.2002 selbst
tragen.
4. Dienstleistungsbeginn
Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheines
des AG beginnt die PAV für den AG gemäß Vereinbarung tätig
zu werden. Beansprucht der AG keinen Vermittlungsgutschein,
hat er die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß
Sozialgesetzbuch(SGB) Drittes Buch(III) Arbeitsförderung
(SGBIII) § 421g vom 27.03.2002 selbst zu tragen oder es wird
mit dem AG einen gesonderter Vermittlungsvertrag
geschlossen.
5. Vertragsdauer
Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des
persönlichen Vermittlungsgutscheines des AG. Die
Dienstleistung der PAV verlängert sich weiter, wenn der AG
einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein bei der PAV
hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag
geschlossen wird oder ist.
6. Kündigung
Der AG kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer
1-wöchigen Kündigungsfrist zum nächsten Monatsende kündigen.
7. Haftung der PAV
Die PAV übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht
Vermittelbarkeit des AG und lehnt jede Haftung für
finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit
diesem Vermittlungsservice der PAV in Zusammenhang gebracht
werden können. Weiterhin kann die PAV weder für unkorrekte
Angaben in den Vertragsunterlagen des AG verantwortlich
gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von
Informationen des AG, die an Dritte zur Anbahnung einer
Vermittlung notwendig sind.
8. Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit
des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner
haben die unwirksame Klausel, durch eine wirtschaftlich
gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Rahden/Westf.
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